Ein Remittance Advice ist der Zahlungsavis, der dem Lieferanten mitteilt, welche Rechnungen, Gutschriften und Abzüge eine Überweisung abdeckt.
Ein Remittance Advice ist die Erläuterung, die eine Zahlung begleitet. Er listet die ausgeglichenen Belege einzeln auf, mit Bruttobetrag, allfälliger verrechneter Gutschrift, gezogenem Skonto und dem tatsächlich überwiesenen Nettobetrag. Er ist kein Zahlungsmittel und bewegt kein Geld, das erledigt die Überweisung. Seine einzige Aufgabe ist es, dem Lieferanten zu ermöglichen, den Geldeingang den richtigen offenen Posten zuzuordnen.
Ohne Avis muss ein Lieferant, der eine Sammelzahlung erhält, raten. Er bucht den Betrag auf Akonto, Ihre Rechnungen bleiben bei ihm offen, und sein System beginnt, bereits bezahlte Rechnungen anzumahnen, teils mit Liefersperre. Ihr eigenes Team beantwortet danach Rückfragen und gleicht Kontoauszüge ab. Mit Abzügen wird es schlimmer: Eine Zahlung, die um den Wert einer Gutschrift oder eines Skontos gekürzt ist, sieht wie eine Unterzahlung aus, solange niemand sie erklärt. Die Zahldatei löst das ebenfalls nicht, denn im ISO 20022 Überweisungsauftrag ist das unstrukturierte Verwendungszweckfeld auf 140 Zeichen begrenzt, was für einen Lauf über zwanzig Rechnungen bei weitem nicht reicht.
Business Central liefert zwei Standardberichte. Remittance Advice Journal wird vor dem Buchen aus dem Zahlungsjournal gestartet und druckt, was die Zeilen bezahlen werden, das ist die Variante, die die meisten Teams versenden. Remittance Advice Entries wird nach dem Buchen aus den Kreditorenposten gestartet und baut das Bild aus den Ausgleichen wieder auf. Beide lassen sich drucken oder über die üblichen Berichtsoptionen als PDF versenden. Die Lücke liegt bei der Verteilung: Es gibt kein kreditorenseitiges Gegenstück zu den Belegversandprofilen der Debitorenseite, das Aufteilen eines Zahllaufs in je einen Avis pro Kreditor und der Versand an das richtige Postfach der Debitorenbuchhaltung sind also kein Standardverhalten, ebenso wenig eine EDI Zahlungsavisnachricht. Teams versenden einzeln oder ergänzen eine Erweiterung für Aufteilung und Versand.
Am 30. Juni 2026 zahlen Sie an Kreditor V10000 die Rechnung PI-2026-0311 über CHF 8 400.00, die Rechnung PI-2026-0355 über CHF 1 250.00 und die Gutschrift PC-2026-0022 über CHF 900.00, mit 2 Prozent Skonto von CHF 168.00 auf die erste Rechnung. Die Überweisung beträgt 8 400.00 plus 1 250.00 minus 900.00 minus 168.00, also CHF 8 582.00. Ohne Avis sieht der Lieferant CHF 8 582.00 gegenüber CHF 9 650.00 offener Rechnungen und kann nicht wissen, welcher Beleg die Differenz aufnimmt. Mit Avis sind alle vier Zeilen benannt und der Eingang wird gleichentags zugeordnet.
Der übliche Fehler ist ein unsauberer Ausgleich beim Buchen, denn der aus den Posten erzeugte Avis zeigt dann ein falsches Bild oder gar nichts. Den Avis an den Verkaufskontakt des Lieferanten statt an dessen Debitorenbuchhaltung zu senden, wirkt wie gar kein Versand. Ein Avis, der den Grund eines Abzugs verschweigt, erzeugt Streitfälle statt sie zu verhindern, Skonto und Gutschrift gehören deshalb auf eigene Zeilen. Gemessen wird praktischerweise der Anteil der Zahlungen mit Avis, die Zahl der Zahlungsrückfragen pro Monat und die Höhe ungeklärter Differenzen beim Abgleich der Lieferantenauszüge.
In der Regel handelt es sich um Handelsbrauch und nicht um einen gesetzlich verlangten Beleg, einzelne Rahmenverträge fordern ihn allerdings ausdrücklich. Er löst auf keiner Seite eine Buchung aus.
Nur bei kleinen Zahlungen. Das unstrukturierte Verwendungszweckfeld einer ISO 20022 Überweisung fasst rund 140 Zeichen, eine Zahlung über mehr als eine Handvoll Rechnungen passt dort nicht hinein, weshalb der separate Avis üblich bleibt.
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