MWST-Datum ausserhalb des erlaubten Zeitraums
Der Beleg trägt ein MWST-Datum, das ausserhalb des MWST-Zeitraums liegt, in dem Ihr Unternehmen noch buchen darf. Business Central prüft das MWST-Datum getrennt vom Buchungsdatum, gegen ein erlaubtes MWST-Datum von und bis, das es sowohl pro Benutzer als auch für das ganze Unternehmen gibt. Verschieben Sie das MWST-Datum in den offenen Bereich oder lassen Sie diesen Bereich von der Administration wieder öffnen.
Seit Release Wave 2 von 2023 tragen Belege und Posten ein MWST-Datum, damit die MWST-Meldung unabhängig vom Hauptbuch abgeschlossen werden kann. Dazu gehört ein erlaubter MWST-Datumsbereich, ein Von- und ein Bis-Datum, die sich genau wie die erlaubten Buchungsdaten verhalten, wobei ein persönlicher Wert im User Setup dem Firmenwert vorgeht. Nach dem Einreichen der MWST-Abrechnung setzt die Finanzabteilung das Von-Datum üblicherweise vor, damit nichts mehr in eine bereits gemeldete Periode rutscht. Die Prüfung ist bewusst hartnäckig: Sie läuft auch dann, wenn die Einstellung zur Verwendung des MWST-Datums vorgibt, das Buchungsdatum zu übernehmen. Das Ausschalten dieser Option hebt die Sperre also nicht auf, nur ein erweiterter oder geleerter Datumsbereich tut das.
Setzen Sie den erlaubten MWST-Datumsbereich am Tag der Einreichung vor, in derselben Checkliste, mit der Sie die Buchungsperiode schliessen, und halten Sie fest, wer ihn wieder öffnen darf. Hilfreich ist zudem, das MWST-Datum bei gewöhnlichen Belegen auf dem Buchungsdatum zu belassen: Dann schliessen beide Bereiche gemeinsam und ein Beleg, der die eine Prüfung besteht, besteht meist auch die andere.
Die Felder für das erlaubte MWST-Datum von und bis prüfen auch dann weiter, wenn die Verwendungseinstellung kein eigenes MWST-Datum verlangt. Die Sperre fällt erst, wenn der erlaubte Bereich erweitert oder geleert wird.
Nein. Es sind zwei unabhängige Bereiche. Ein Beleg kann die Prüfung des Buchungsdatums bestehen und trotzdem am MWST-Datum scheitern; für eine Buchung müssen beide offen sein.