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"The VAT Date is not within the range of allowed VAT dates."

MWST-Datum ausserhalb des erlaubten Zeitraums

Der Beleg trägt ein MWST-Datum, das ausserhalb des MWST-Zeitraums liegt, in dem Ihr Unternehmen noch buchen darf. Business Central prüft das MWST-Datum getrennt vom Buchungsdatum, gegen ein erlaubtes MWST-Datum von und bis, das es sowohl pro Benutzer als auch für das ganze Unternehmen gibt. Verschieben Sie das MWST-Datum in den offenen Bereich oder lassen Sie diesen Bereich von der Administration wieder öffnen.

Warum Business Central diesen Fehler meldet

Seit Release Wave 2 von 2023 tragen Belege und Posten ein MWST-Datum, damit die MWST-Meldung unabhängig vom Hauptbuch abgeschlossen werden kann. Dazu gehört ein erlaubter MWST-Datumsbereich, ein Von- und ein Bis-Datum, die sich genau wie die erlaubten Buchungsdaten verhalten, wobei ein persönlicher Wert im User Setup dem Firmenwert vorgeht. Nach dem Einreichen der MWST-Abrechnung setzt die Finanzabteilung das Von-Datum üblicherweise vor, damit nichts mehr in eine bereits gemeldete Periode rutscht. Die Prüfung ist bewusst hartnäckig: Sie läuft auch dann, wenn die Einstellung zur Verwendung des MWST-Datums vorgibt, das Buchungsdatum zu übernehmen. Das Ausschalten dieser Option hebt die Sperre also nicht auf, nur ein erweiterter oder geleerter Datumsbereich tut das.

  • Die MWST-Abrechnung der Periode ist eingereicht und das erlaubte MWST-Datum von wurde auf den Beginn der laufenden Periode vorgesetzt.
  • Der Beleg hat ein MWST-Datum, das vom Buchungsdatum abweicht: Das Buchungsdatum besteht seine Prüfung, das MWST-Datum scheitert an seiner.
  • Ihr Benutzereintrag enthält einen engeren MWST-Datumsbereich als die Firmeneinrichtung, eine Kollegin kann denselben Beleg also buchen und Sie nicht.

So beheben Sie den Fehler

  1. Öffnen Sie den betroffenen Beleg und lesen Sie das MWST-Datum in den allgemeinen Angaben; es kann unbemerkt vom Buchungsdatum abweichen.
  2. Suchen Sie mit Alt+Q nach User Setup, öffnen Sie Ihren Benutzereintrag und prüfen Sie dort die Felder für das erlaubte MWST-Datum von und bis. Ein Wert auf Ihrem Eintrag geht der Firmeneinstellung vor.
  3. Prüfen Sie dasselbe Paar aus erlaubtem MWST-Datum von und bis in der MWST-Datumseinrichtung des Unternehmens. Sind beide Felder leer, gilt gar keine MWST-Periodensperre.
  4. Ist das MWST-Datum schlicht falsch, korrigieren Sie es auf dem Beleg und buchen Sie erneut.
  5. Muss die Periode wirklich wieder geöffnet werden, bitten Sie die Finanzadministration, den erlaubten MWST-Datumsbereich zu ändern. Diese Einrichtung erfordert Administratorrechte, Sie können sie normalerweise nicht selbst anpassen, und das Öffnen einer bereits gemeldeten Periode sollte eine bewusste Entscheidung bleiben.
  6. Erwarten Sie keine Hilfe vom Schalter zur Verwendung des MWST-Datums: Ausgeschaltet prüft der erlaubte Bereich unverändert weiter, erweitert oder geleert werden muss der Bereich selbst.

So vermeiden Sie den Fehler künftig

Setzen Sie den erlaubten MWST-Datumsbereich am Tag der Einreichung vor, in derselben Checkliste, mit der Sie die Buchungsperiode schliessen, und halten Sie fest, wer ihn wieder öffnen darf. Hilfreich ist zudem, das MWST-Datum bei gewöhnlichen Belegen auf dem Buchungsdatum zu belassen: Dann schliessen beide Bereiche gemeinsam und ein Beleg, der die eine Prüfung besteht, besteht meist auch die andere.

Häufige Fragen

Ich habe das MWST-Datum deaktiviert, warum blockiert es weiterhin?

Die Felder für das erlaubte MWST-Datum von und bis prüfen auch dann weiter, wenn die Verwendungseinstellung kein eigenes MWST-Datum verlangt. Die Sperre fällt erst, wenn der erlaubte Bereich erweitert oder geleert wird.

Ist das dasselbe wie die erlaubten Buchungsdaten?

Nein. Es sind zwei unabhängige Bereiche. Ein Beleg kann die Prüfung des Buchungsdatums bestehen und trotzdem am MWST-Datum scheitern; für eine Buchung müssen beide offen sein.

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